Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

1. Das Angebot der Triag AG richtet sich an gewerbliche Kunden, also Rechtseinheiten, die im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit mit der Triag AG eine Vertragsbeziehung eingehen. Die Waren werden so ausgeliefert, dass ausgebildete Fachleute diese einsetzen können.

Auch Montage- und Betriebsanleitungen sind – sofern solche erforderlich sind – so abgefasst, dass sie von ausgebildeten Fachleuten verstanden werden.

2. Im Einzelfall geschlossene einzelvertragliche Bestimmungen, die von diesen AGB abweichen, sind nur gültig, wenn diese schriftlich oder per E-Mail abgeschlossen oder von der Triag AG schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

3. Bei Bestellungen über den Webshop gelten grundsätzlich die dort angegebenen Konditionen. Diese sowie auch andere Angaben in der Website, im Webshop, in technischen Unterlagen oder in Werbeprospekten und Katalogen werden von uns mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt und unterhalten, dennoch kann keine Garantie für die Richtigkeit oder Aktualität abgegeben werden. Dies betrifft insbesondere Angaben über Preise, technische Informationen und die Lieferbereitschaft. Technische Zusicherungen und im Einzelfall schriftlich oder per E-Mail abgegebene Preisangaben sind unter Vorbehalt offensichtlicher Irrtümer verbindlich, sofern diese im Einzelfall schriftlich oder per E-Mail abgegeben werden. Sollte die Triag AG gegenüber dem Kunden im Bestellprozess relevante Änderungen gegenüber den Angaben im Webshop geltend machen (insbesondere höhere Preise oder schlechtere Lieferbereitschaft), kann der Kunde von der Bestellung zurücktreten. Weitere Ansprüche (wie z.B. ein Verspätungsschaden) stehen ihm jedoch nicht zu. Alle Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Triag AG behält sich vor, die Auslieferung einer Bestellung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

4. Bei Lieferungen, die auf Vorgaben des Kunden basieren (kundenseitige Maschinendaten, Zeichnungen, Masse etc.), ist dieser für die Richtigkeit dieser Angaben allein verantwortlich. Mit der Unterzeichnung von durch die Triag AG erstellten Freigabezeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für durch ihn zu vertretende Angaben auf der Zeichnung (kundenseitige Maschinendaten, Störkreis, Masse, Gewicht und ähnliche Angaben). Ausserdem hat er eine Plausibilitätskontrolle der aufgezeichneten Lösung nach Massstäben einer Fachperson mit einer einschlägigen Berufsausbildung vorzunehmen. Nicht ausschlaggebend sind die Angaben auf Freigabezeichnungen bezüglich Liefermengen, Lieferfristen und andere nicht-technische Angaben.

5. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen sämtliche Lieferungen gemäss den Incoterms 2010, FCA Allenwinden. Ohne unaufgeforderte anderslautende und rechtzeitige Instruktion darf die Triag AG den Frachtführer benennen. Die Kosten für Versand und Verpackung werden separat in Rechnung gestellt.

6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Triag AG. Die Triag AG ist ausdrücklich berechtigt, einen Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.

7. Für die Gewährleistungsregeln gelten unter Vorbehalt anderweitiger Regelungen durch diese AGB (insbesondere Ziffer 8 dieser AGB) oder einzelvertraglicher Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen nach Schweizer Recht (unter Einschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern dieses auf den Geschäftsfall aufgrund der gesetzlichen Regeln anwendbar ist). Der Käufer ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Erhalt auf äusserliche Beschädigungen, Falschlieferung oder Fehlmengen zu kontrollieren.

8. Bei Vorliegen von Mängeln, welche von der Gewährleistung gedeckt sind, steht der Triag AG in jedem Fall und ungeachtet der rechtlichen Qualifikation des Liefervertrages das Recht zu, nach eigenem Ermessen Nachbesserungen am Liefergegenstand vorzunehmen oder diesen auszutauschen. Somit steht dem Käufer kein Recht auf Wandlung oder Minderung zu.

 

9. Der Käufer kann im Onlineshop bestellte Ware innerhalb von zehn Tagen ab Lieferung zurückgeben. Sie Ware muss in ungebrauchtem und unversehrten Zustand sein und vollständig und in Originalverpackung returniert werden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wir erstatten bereits erhaltene Zahlungen nach Erhalt der Ware zurück.

10. Jegliche Haftung der Triag AG auf Ersatz von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, Ansprüche Dritter, entgangener Gewinn sowie andere Folgeschäden und indirekte Schäden, sind ausgeschlossen. 11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der einzelvertraglichen Regelungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. 12. Auf die Rechtsbeziehung mit der Triag AG ist Schweizer Recht anwendbar. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Allenwinden (Gemeinde Baar), Schweiz. Die Triag AG ist berechtigt, die Käufer (resp. Besteller oder Auftraggeber) auch an Ihrem Sitz oder Wohnsitz zu belangen.

Triag AG, Mai 2017